Erlebnispädagogik in der Eingangsklasse (TG11)

Synopsis: [lehrer-online.de/recht] [lehrer-online.de: mustertext_einwilligung_schueler] [lehrer-online.de/url/nutzungsrechte] [lehrer-online.de/url/personenfotos-einwilligung]

Einverständniserklärung zur Erstellung und Veröffentlichung der Bilder und Filme der erlebnispädagogischen Klassenfahrt

Bei erlebnispädagogischen Klassenfahrt entstehen viele Aufnahmen (Bilder, Filme und Tondokumente). Im Rahmen des Computertechnikunterrichts des IT-Zweiges sollen die Schüler in Gruppen Web-Präsentationen der Erlebnisse erstellen siehe [erpaed.mezdata.de]. Die Präsentationen werden u.a. im Internet veröffentlicht. Die Urheber der Aufnahmen müssen dazu Nutzungsrechte einräumen und die aufgenommenen Personen einer Veröffentlichung zustimmen. Bei Personen unter 18 Jahren ist zusätzlich eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten gefordert. [Einwilligung zur Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern]

Ziel: Das informelle Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen ist zu wahren. Zu keinem Zeitpunkt darf eine Aufnahme in einem Kontext existieren mit dem der Aufgenommene nicht einverstanden ist. Die Urheberschaft bei Schülerbeiträgen ist zu achten.

Ein Verfahren zur praktischen Umsetzung

Dürfen überhaupt Aufnahmen gemacht werden?

Vor der Fahrt sollte klar sein, dass die Beteiligten zunächst einverstanden sind, im Rahmen der gemeinsamen Unternehmung aufgenommen zu werden, von den Lehrern und den Mitschülern.
Entstehen dabei Aufnahmen, die nicht erwünscht sind, darf der Aufgenommene die sofortige Löschung verlangen. Für die restlichen Aufnahmen besteht eine vorläufige Einwilligung.

Was soll mit den Aufnahmen geschehen, Definieren der Nutzungsart

Für jede Aufnahme darf der Aufnehmer als Urheber und die aufgenommenen Personen genau verfügen, was damit getan werden darf. Um einen praktikablen Konsens zu finden, bietet sich die Definition von typischen Nutzungsarten an:

  1. Klassengemeinschaft -die Mitschüler dürfen die Bilder besitzen, evtl. Verwendung bei Abi-Zeitung..
  2. Unterricht -Erstellen von Präsentationen, Dokumentationen. Publikum ist Klasse und Lehrer.
    1. Erweitert durch Publikation in Intranet, Internet mit Zugangsschutz, Internet (Schulische Seiten).
    2. Auf CD/DVD. Im Rahmen von Lehrerfortbildungen.
  3. Werbezwecke, Aussendarstellung der Schule, der Anbieter der Erlebnispädagogik.

Schüler als Urheber, Beisteuern zur Präsentation..

Als Urheber von Aufnahmen haben die Schüler das Recht zu bestimmen, was mit ihren Werken angestellt wird. Durch Abgabe der Aufnahmen an den Lehrer räumen die Schüler die Nutzungsrechte im Rahmen des Vorhabens unwiderruflich ein.

Vorauswahl durch Lehrer, Vetorecht der Schüler.

Problem: Die Schüler kennen nicht alle von ihnen gemachten Aufnahmen, damit alle die Aufnahmen sehen können, müssen sie zusammengestellt und den Schülern gezeigt werden. Dabei kann sich herausstellen, dass für einzelne Aufnahmen die vorläufige Einwilligung widerrufen wird. Der Lehrer trifft eine sinnvolle Vorauswahl der Aufnahmen und macht sie den Schülern zugänglich:

Präsentation erstellen

Aus dem nun verfügbaren Material erstellen die Schüler die Web-Präsentation, dabei bearbeiten sie die Aufnahmen, die abgebildeten Personen dürfen dabei nicht entstellt werden. Werden personenbezogene Daten genannt, z.B. Namen müssen die Personen damit einverstanden sein.

© Oliver Mezger 11.09.2010 MezData.de Den Kontakt herstellen...